Wissenswertes

Schon vor dem ersten Besuch in der Praxis helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen rund um Ihre Therapie und Gesundheit!

Weiterführend finden Sie einige wichtige Informationen, womit die meisten Fragen der Patient*innen geklärt werden.

 Sollten Sie weitere Informationen oder eine Beratung wünschen, sprechen Sie uns einfach an.

Terminvereinbarung 

Sie können uns telefonisch, per Fax oder E-Mail erreichen, oder Sie kommen persönlich vorbei.

Für eine Terminvereinbarung ist kurz zwischendurch immer Zeit.

Für ausführliche Beratungsgespräche hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer, wir rufen Sie dann baldmöglichst zurück.

Ersttermin

Erscheinen Sie bitte pünktlich und kommen Sie in Ruhe an.

Unsere Dame an der Anmeldung oder Ihre behandelnde Therapeut*in wird Sie in Empfang nehmen.

Dabei sollten Sie Ihre Verordnung vom Arzt und evtl. vorhandene Röntgenbilder abgeben, noch fehlende Termine vereinbaren und Ihre Telefonnummer hinterlassen.

Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind, können Sie die Rezeptgebühr bar bezahlen oder sich eine Rechnung ausdrucken lassen und überweisen (siehe auch Kostenübernahme).

Es empfiehlt sich bequeme und sportliche Kleidung mitzubringen.

Die erste Behandlung beginnt mit einem Aufnahmegespräch und einem physiotherapeutischen Befund.

Weitere Termine

Auf Ihrem Terminzettel steht der Beginn der Behandlungszeit (vorherige Wärmeanwendungen sind berücksichtigt).

Bitte kommen Sie frühzeitig an, damit Sie stressfrei in die Behandlung gehen können.

Im Wartebereich stehen Ihnen Getränke und Zeitschriften zur Verfügung.

Bitte bedienen Sie sich und entspannen Sie.

Unsere Therapeut*innen versuchen die Behandlungszeiten pünktlich einzuhalten, da wir aber Menschen und keine Maschinen behandeln, sind kleine zeitliche Abweichungen möglich. Bitte haben Sie in diesem Fall Verständnis.

Terminabsage

Bitte sagen Sie mindestens 1 Tag vorher ab.

Bedenken Sie, dass andere Patient*innen evtl. auf der Warteliste stehen.

Bei zu spät abgesagten Terminen berechnen wir eine Ausfallgebühr von 10€ Euro.

Im Krankheitsfall sagen Sie bitte so früh wie möglich ab.

Kostenübernahme

Bei einer Verordnung vom Arzt übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten.

Die Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10€ Euro Rezeptgebühr je Verordnung plus 10 % des Gesamtleistungspreises der Verordnung.

Das sind z. B. bei einem Rezept über 6 x Krankengymnastik etwa 20€ Euro (je nach Krankenkasse).

Die Gebühren sind keine zusätzliche Einnahme des Therapeuten, sondern sie werden bei der Abrechnung mit der Krankenkasse vom Entgelt des Therapeuten abgezogen.

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Zuzahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Befreit sind alle Patient*innen unter 18 Jahren und Patient*innen, deren Gesamtzuzahlung im Jahr 2 % des Bruttojahresgehaltes (bei chronisch Kranken 1 %) übersteigt.

Die Befreiung von der Zuzahlung muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Patient*in erhält dann einen Befreiungsausweis.

Wann verliert eine Verordnung ihre Gültigkeit? 

1. Wenn die Heilmittelverordnung nicht innerhalb von 10 Tagen begonnen wird (außer es ist in dem Feld "Behandlungsbeginn spätestens" ein anderes Datum eingetragen). 

2. Wenn die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen wird.

Wenn Sie keine Rezepte mehr bekommen: 

Es gibt Situationen, in denen die Patient*in gerne weiterbehandelt werden möchte, der Arzt aber kein weiteres Rezept ausstellt.

Tritt diese Situation ein, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Sie lassen sich Ihre Therapie auf Privatrezept verordnen (zum Teil gelten auch Rezepte vom Heilpraktiker)

2. Sie kommen ohne Rezept (ausschließlich aus Präventionsgründen)